Verantwortlich:
AVM Ing. Buero
Dipl. Ing. Djordje Mihajlovic
Raiffeisenstrasse. 7
34270 Schauenburg
Kontakt
Telefon: +49 (0) 5601 9217893
Telefax: +49 (0) 5601 9217894
E-Mail: avm-kassel@t-online.de
AGB
I Allgemeines
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
- Aufträge und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Preise verstehen sich netto ab Werk
ausschließlich Verpackung.
- Wir behalten uns eine verhältnismäßige Veränderung der Preise vor, wenn sich nach Vertragsschluss die Werkstoffpreise, Personalkosten und/oder Wechselkurse bei Importware ändern.
- Wird der Auftrag vom Besteller oder Auftraggeber storniert, wozu es unsere Zustimmung bedarf, so ist uns der tatsächlich entstandene Aufwand zu vergüten, mindestens 25% des
Nettoauftragswertes.
II Lieferung
- Wir sind bemüht, lieferungs- und leistungsfristen einzuhalten, jedoch sind wir berechtigt, solche Fristen angemessen zu verlängern, insbesondere wenn sich zeitliche Verschiebungen, z.B. bei
vorheriger Auftragsabklärung mit dem Kunden sowie während der Bearbeitung des erteilten Auftrages ergeben sollten. Angaben und Lieferzeiten beziehen sich auf den Abgang der Ware ab Werk bzw. auf die
Meldung der Abnahmebereitschaft und sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt ist.
- Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unseren
Lieferanten, verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskräfte, Werkstoff- und Energiemangel, berechtigen uns die Lieferungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne
dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem zeitpunkt einsetzen, in dem wir uns im Verzug befinden.
- Teillieferungen sind uns zu den Bedingungen des Gesamtauftrages gestattet. Teilrechnungen sind zulässig.
- Bei Instandsetzungsarbeiten sind wir auch zur Behebung solcher Mängel berechtigt, die sich erst während der Arbeit bemerkbar machen. Statt die Instandsetzungsarbeiten auszuführen, dürfen wir ganz
oder teilweise andere gleichwertige Gegenstände im Austausch liefern. Ersetzte teile werden nicht zurückgeliefert.
III Versand
- Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Transportversicherung kann von uns, sofern keine andere Weisung erteilt ist, abgeschlossen werden.
- Wir arbeiten mit gängigen Transportunternehmen zu marktüblichen Konditionen, übernehmen jedoch keine Gewähr für den billigsten Versand.
- Wir behalten uns das Recht vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort im Sinne des Abschnitts XII, sondern nach unserer Wahl von einem anderen Ort vorzunehmen.
IV Beanstandungen, Mängelrügen und Abnahmen
- Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbaren Mängel sind unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Mit der Beanstandung vom Mängeln muß zugleich deren kostenlose Beseitigung verlangt werden.
- Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir nur zur Nachbesserung bzw. zur
Gewährleistung nach Abschnitt V verpflichtet.
- Werkleistungen bedürfen grundsätzlich einer förmlichen Abnahme und sind vom Kunden zu verlangen. Die Abnahme gilt 10 Tage nach Fertigstellung spätestens jedoch 3 Tage nach Inbetriebnahme der
geschuldeten Leistung als vollzogen.
V Gewährleistung
- Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines
Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
- Die Gewährfrist beginnt mit der Versendung der Ware durch uns und beträgt grundsätzlich 12 Monate. Soweit durch gesetzliche Regelung der BRD nicht anders bestimmt. Hiervon ausgenommen sind
Fremderzeugnisse mit kürzeren Gewährfrist wie z.B. Objektive, Kopfräder u.ä, für die die Gewährleistung der Lieferanten gelten. Keine Gewährleistung übernehmen wir auf Gebrauchtgeräte, sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart ist. 3 Gewährleistungsart. a) Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Erzeugnisses oder Teils. Ersetzte Teile gehen
in unser Eigentum über. b) Das beanstandete Erzeugnis ist zur Instandsetzung an uns oder an eine von uns für das jeweilige produktgebiet anerkannte Kundendienststelle einzusenden. Die Kosten des Hin-
und Rückversandes gehen zu Lasten des Kunden. Transportversicherung wie III, 1.
- Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind die Mängel zu beseitigen.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, das der Mängel nicht im ursächlichen
Zusammenhang mit der Veränderung steht. Sie erlischt weiter, wenn der Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.
- Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehler oder der
Wahl ungeeigneten Materials beruht, sofern der Kunde trotz vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das material vorgeschrieben hat.
- Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung, wird die Gewährleistung nicht verlängert oder erneuert.
- Für Schwierigkeiten, die sich aufgrund der Vorschriften der gewerblichen rechtsschutzes bei Weiterverkauf, oder bei der Verwendung userer Erzeignisse oder der von uns verkauften Ware ergeben,
lehnen wir die Verantwortung insbesondere alle Ersatzansprüche ab.
VI Haftung
- Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Kunden, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei
Vertragsabschluss, in dem rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
VII Ausfuhr
- Die von uns gelieferten Waren dürfen in nicht eingebauten Zustand nur mit schriftlichen Zustimmung in andere Länder als die des gemeinsamen Marktes exportiert werden.
- Im Falle eines Verstoßes steht uns außer dem Anspruch auf Schadensersatz auch das Recht zu, die laufenden Aufträge zu stornieren.
VIII Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehender und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund vor.
- Der Kunde ist zur Verarbeitung unserer Erzeugnisse oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch die Verarbeitung
oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer in Ziffer 1. Genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde wird die unserem
Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Höhe unseren Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Eigentum und der durch die Verarbeitung
oder die Verbindung entstandene Gegenstand hat.
- Die Wertveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang bedarf unseres schriftlichen Einverständnisses. Sofern erteilt, erlischt dieses Einverständnis im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Kunde
tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Werteveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 1. Der Kunde ist zum
Einzug der abgetreten Forderung berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine
zahlungen einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der veräußerung zustehen, sowie uns
auf seine kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen.
- Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder
sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörende Gegestände hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen.
- Wir sind jeder Zeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert.
Machen wir von diesen Recht gebrauch, so liegt, unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen, nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
- Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insagesamt um mehr als 20% so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl
freigegeben.
- Sind Eigentumsvorbehalte nach obigen Ziffern 1. Bis 6. In einem ausländischen Staat nicht wirksam, so ist der Kunde verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere alle seinerseits
erforderliche Erklärungen abzugeben, um uns Sicherheiten zu v erschaffen, die der Eigentumsvorbehalten nach obigen Ziffern 1. Bis 6. Mindestens gleichwertig sind.
IX Zahlungen
- Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Besteller uns für unsere Lieferungen und Leistungen Euro (EUR). Fremdwährungsbeträge in Form von Überweisungen, Schecks, Wechsel usw. werden mit dem
EUR-Erlös den wir aus dem Fremdwährungsbetrag erzielen, gutgeschrieben.
- Zahlungen sind gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Beim fehlen von entsprechenden Vereinbarungen ist die Zahlung spätestens 30 Tage nach Lieferung fällig. Für Kunden außerhalb
von Deutschland gilt die Eröffnung eines unwiderruflichen, bestätigten und teilbaren Dokumentenakkreditivs, je nach Lieferzeit, mindestens 90 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin und spätestens 30
Tage nach Auftragsbestätigung, zahlbar in EUR bei einer Großbank der BRD, als vereinbar.
- Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage wesentlich, so können wir auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch soweit sie gestundet sind,
sofortige Barzahlung verlangen, dies gilt auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Unter den gleichen Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung verlangen. Die Rechte aus § 326 BGB bleiben unberührt.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können unbeschadet weitergehenden Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet werden.
X Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel, Bundesrepublik Deutschland.
- Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht, welches für den Sitz oder einer Niederlassung des Kunden zuständig ist zu klagen.
- Für die Liefer- / Leistungsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend